Berechnungsgrundlage: Hartz IV

Und das sind die Berechnungs-Grundlagen für unsere zwei Monate: Der Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt 359 Euro.

Jeder weitere im Haushalt lebende Erwachsene erhält 90 Prozent dieses Satzes, ein Kind bis 13 Jahre 69 Prozent. Für unsere dreiköpfige Familie wären dies also insgesamt 2,59 mal 359 Euro, macht 929,81 Euro.


Bei wirklich Hilfsbedürftigen, die den vollen Hartz-IV-Satz erhalten, trägt das Amt die Warmmiete (darin sind Heizkosten enthalten, aber nicht die ganze Energie: Strom z.B. hat einen extra Posten).

Darin enthalten sind aber auch Posten für Kleidung, Telekommunikation, Haushaltsführung, Möbelanschaffung, Stromverbrauch etc. (Miete und Heizung jedoch nicht, das trägt das Amt extra).

Und dafür gibt es Geld (voller Satz), so schlüsselt das Ministerium die Bedürfnisse auf:

Nahrungsmittel: 128,46 Euro
Bekleidung / Schuhe: 30,40 Euro
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 30,24 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte: 27,41 Euro
Gesundheitspflege: 15,55 Euro
Verkehr: 22,78 Euro
Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
Bildung: 1,39 Euro
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro
Quelle: ARD

Macht in Summe: 361.81 Euro, der Rest ist ein Durchschnittswert für die Warmmiete.

Einige dieser Posten sind schwer im Selbstversuch zu überprüfen: So kann, das geben wir gerne zu, unsere Familie wahrscheinlich ohne große Probleme für einige Monate auf Kleidungskauf verzichten - unsere Kleider- und Schuhschränke sind ordentlich gefüllt.

Bei anderen Posten (z.B. Telekommunikation) geht es nicht, weil das beruflich für uns nicht möglich ist (und auch nicht sinnvoll wäre).

Gerne diskutieren wir das Posten für Posten - aber ein sehr wichtiger Teil sind eben die Nahrungsmittel: Wer ein warmes Obdach hat (das das Amt ja mit Heizung bei Bedürftigen bezahlt) und genug zu Essen und zu Trinken, der hat die schlimmsten Sorgen, die ein Mensch haben kann, schon mal nicht mehr.

Für Essen würden uns also 332,71 Euro zur Verfügung stehen (insgesamt 128,46 Euro mal 2,59). Und das wollen wir ausprobieren.

Die zwischen Regierung und Opposition ausgehandelte Erhöhung um 5 / 8 Euro ist dabei noch nicht berücksichtigt, weil die Aufschlüsselung dabei noch nicht klar ist. Im Grund ist das ein Skandal: Denn die Art der Aushandlung dieser Erhöhung ist genau nicht nach dem Muster gelaufen, das vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde: Danach sollen ausdrücklich "nachvollziehbare, konsistente Gründe" für den Bedarf ermittelt und dargestellt werden. Es soll also nach dem Willen des höchsten deutschen Gerichts eine sinnvolle Aufsummierung der Bedürfnisse stattfinden - und nicht umgekehrt am Satz selbst herumgeschraubt werden.