Freitag, 29. April 2011

Die "Grundausstattung"

Es gibt so ein paar Dinge, die braucht man einfach in der Küche, um kochen zu können: Pfeffer, Salz, Zucker, Öl zum Braten oder für den Salat, ein paar Gewürze ... Diese Art von "Grundausstattung" war ein bisschen ein Problem für das Projekt. Wir haben uns entschieden, dieses einfach mit einzukaufen - das belastet den Etat am Anfang, ist aber rechnerisch einfach die sauberste Lösung.

Im Grund geht es um rund 15 Euro, wobei bei uns das eher in Richtung 25 Euro geht, weil wir für den Urlaub auf dem Boot das ganze nochmals anschaffen mussten. Und was da übrig war, wurde zum allergrößten Teil an die Besatzung eines anderen Bootes verschenkt, die selbst noch eine Woche auf dem Wasser war. - Nicole hat ob der ganzen Aktion ein wenig gemurrt, weil wir da Zeugs kaufen müssen, das wir eh schon haben. Und sie murrt, weil sie jetzt alles, was schon angebrochen war, nicht mehr weiterverwenden darf, sondern das neue anbrechen musste. Und dass sie jetzt auf weniger Gewürze zugreifen kann, wo doch so viele im Schrank stehen. Das sind alles so Probleme, bei denen wir uns, ehrlich gesagt, freuen, wenn sie aufhören. Satt werden wir, schmecken tut es auch - aber die Organisation nervt ein bisschen ...

2 Kommentare:

  1. Wenn ich so etwas lesen muß, das tut schon weh. Hat man auch vergessen, das es kranke Leute gibt, die jede Menge notwendige Medikamente brauchen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden
    Meine Diabetes-Utensilien, ohne die der Alltag nicht zu bewältigen ist, , meine Venen-Präparate, meine Arthrose-Tabletten, natürliche Heilmittel gegen Schmerzen, damit ich überhaupt fähig bin , meiner Arnbeit nachzukommen, mir bleiben 100,-- Euro zum Leben übrig, ist das menschenwürdcig?

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  2. Wenn die Krankenkasse notwendige Medikamente nicht bezahlt, dann ist das in der Tat ein Skandal - aber kein Hartz-IV-Skandal, sondern ein Krankenkassenskandal: anderes System, andere Gesetze. Das Verfassungsgericht hat die Unterscheidungen sogar noch mit seinem Urteil verstärkt (siehe oben: Das BVerfG-Urteil zu Hartz IV). Und innerhalb dieser Vorgaben haben wir nur den Anteil für Nahrungsmittel und Getränke uns vorgenommen.

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